Vorsicht bei der Wahl von Beratungs- und Einreichungsstellen
Beim Whistleblowing ist sehr wichtig, wen man konsultiert und wo man Unterlagen einreicht.
Dieselbe Unterlage kann je nach Einreichungsziel unterschiedlich behandelt werden. Manchmal wird man geschützt, manchmal führt die Identität im Gegenteil zur Organisation zurück.
Medien, Anwältinnen und Anwälte, Arbeitsberatungsstellen, Hinweisgeberstellen im öffentlichen Interesse, Prüfstellen, NGOs, interne Stellen. Es gibt Optionen, aber welche passend ist, hängt von der Situation ab.
Das Einreichungsziel ist Teil der Anonymität.
Das Risiko ändert sich mit dem Einreichungsziel
Ein Einreichungsziel ist nicht nur eine Adresse.
Es geht darum, wer etwas sieht, was aufgezeichnet wird, wie geantwortet wird und wie es rechtlich behandelt wird.
Einreichungsziel
Was zu prüfen ist
Medien
Quellenschutzrichtlinien, Hinweiswege, Verwaltung von Unterlagen
Anwältinnen und Anwälte
Verschwiegenheitspflicht, Beratungsumfang, rechtlicher Rat
Hinweisgeberstelle im öffentlichen Interesse
Schutz durch das System, Anwendungsbereich, Identitätsprüfung
Externe Beratungsstelle
Betreibende Stelle, Abstand zur Organisation, Aufzeichnungsrichtlinie
NGOs und Unterstützungsorganisationen
Fachlichkeit, Erfahrung, Informationsverwaltung
Bei hohem Risiko kann es sicherer sein, zuerst eine Beratungsstelle zu suchen, statt direkt zu veröffentlichen.
Wenn das Einreichungsziel falsch gewählt wird, wird schon die Tatsache der Einreichung zum Risiko, noch vor dem Inhalt der Unterlagen. Die interne Stelle steht der Organisation zu nah. Die externe Stelle wird faktisch von Unternehmensseite betrieben. Ein Beratungsformular speichert IP-Adresse oder Logs zu Anhängen. Eine Antwort landet in einer Klarnamen-E-Mail.
Beim Whistleblowing ist "wohin senden" die Anonymitätsarchitektur selbst. Man betrachtet nicht nur den Inhalt der Unterlagen, sondern Einreichungsweg, Aufzeichnungsrichtlinie, Antwortmethode, Leseberechtigte und rechtlichen Schutz.
Das Vertrauensmodell betrachten
Bei der Wahl des Einreichungsziels denkt man über das Vertrauensmodell nach.
Wie weit vertraut man dieser Stelle. Was zeigt man. Was verbirgt man. Wie weit reicht der Schaden, wenn die Stelle einen Fehler macht.
Prüfpunkt
Grund
Betreibende Stelle
Wer die Stelle verwaltet
Zugriffsrechte
Wer die Unterlagen lesen kann
Log-Richtlinie
Wie IP, Zeitpunkt und Anhänge behandelt werden
Antwortmethode
Ob bei fortlaufendem Kontakt zusätzliche Spuren entstehen
Interessenkonflikte
Ob die Stelle der Organisation zu nah steht
Man darf einer Stelle nicht nur deshalb vertrauen, weil sie ein anonymes Formular anbietet.
Man betrachtet, wer sie betreibt und welche Verantwortung dort besteht.
Das Vertrauensmodell ist die Denkweise, mit der man entscheidet, wem man was zeigt. Informationen für Medien, Anwältinnen und Anwälte, Hinweisgeberstellen im öffentlichen Interesse und öffentliche Informationen müssen nicht gleich sein. Wenn man von Anfang an alle Unterlagen und persönliche Informationen übergibt, gibt es keinen einfachen Weg zurück.
Auch wenn ein Einreichungsziel vertrauenswürdig ist, kann man den Umfang der Informationen wählen, die man dort zeigt. In der Erstberatung nur den Überblick geben. Nur die Existenz von Unterlagen mitteilen. Details, die zur eigenen Person zurückführen, später besprechen. Durch solche Stufen lässt sich unnötige Offenlegung verringern.
Wenn Identitätsprüfung verlangt wird
Je nach Beratungsstelle kann die Vorlage einer Identität oder von Kontaktdaten verlangt werden.
Das ist nicht zwingend schlecht. Für rechtliche Verfahren oder Schutzsysteme kann es notwendig sein.
Aus Sicht der Anonymität muss man jedoch verstehen, wem gegenüber die Identität bestätigt wird und zu welchem Zweck.
Verlangte Information
Was zu prüfen ist
Name
Wofür er notwendig ist
Kontaktadresse
Über welchen Weg Kontakt aufgenommen wird
Zugehörigkeit
Ob sie so verwaltet wird, dass sie nicht zur Organisation zurückläuft
Identitätsdokument
Aufbewahrungsdauer und Leseberechtigte
Detaillierter Ablauf
Wer diese Information wissen konnte
Man trennt Beratungen, die Identitätsprüfung benötigen, von Stellen, bei denen eine Erstberatung anonym möglich ist.
Identitätsprüfung hat Gründe. Bei rechtlichen Verfahren, Schutz als hinweisgebende Person, Vertretung oder Beratung mit Identitätsprüfung können Name und Kontakt verlangt werden. Aber dass es einen Grund gibt, bedeutet nicht, dass man alles herausgeben sollte.
Zu prüfen sind Zweck, Aufbewahrungsdauer, Leseberechtigte, Umfang der Weitergabe an die Organisation und Kontaktmethode. Wenn Identitätsprüfung nötig ist, fragt man vor der Nennung des Klarnamens, wie die Informationen verwaltet werden. Auch ob eine Erstberatung anonym möglich ist, wird geprüft.
Entscheidung, nicht erzwungen zu veröffentlichen
Beim Whistleblowing ist "veröffentlichen" nicht immer die beste Option.
Rechtlich zu gefährlich, Herkunft der Unterlagen zu eng, starke Vergeltungsgefahr gegen Familie oder Kolleginnen und Kollegen, nicht vertrauenswürdiges Einreichungsziel. In solchen Fällen kann die Entscheidung, vorerst anzuhalten, nötig sein.
Zeichen zum Anhalten
Grund
Dem Einreichungsziel kann nicht vertraut werden
Gefahr, dass Unterlagen oder Identität zurücklaufen
Rechtliches Risiko ist unklar
Verschwiegenheitspflichten oder Verantwortungsbereiche sind unklar
Man selbst ist die einzige Kandidatin oder der einzige Kandidat
Aus dem Inhalt wird die Person sofort vermutet
Familie oder Kolleginnen und Kollegen sind betroffen
Vergeltung oder Hineinziehen kann geschehen
Es gibt keine Beratungsstelle
Hochrisiko-Handlungen im Alleingang werden wahrscheinlicher
Anhalten ist kein Scheitern.
Beim Whistleblowing kann die Entscheidung, nicht zu eilen, schützen.
Besonders wenn nur man selbst als Herkunft der Unterlage infrage kommt, geht man vorsichtig vor. In dem Moment, in dem Inhalte veröffentlicht werden, kann der Kandidatenkreis auch ohne Namensnennung auf eine Person schrumpfen. Auch Familie, Kolleginnen und Kollegen, Quellen und Mitwirkende können betroffen sein.
Bei hohem Risiko entscheidet man nicht nur anhand von Artikeln oder Checklisten. Man sucht eine zur Situation passende Beratungsstelle, etwa Anwältinnen und Anwälte, vertrauenswürdige Unterstützungsorganisationen oder Medien mit Erfahrung im Quellenschutz. Veröffentlichung ist eine starke Handlung. Bevor nicht rückholbare Informationen herausgegeben werden, behält man die Option anzuhalten.
Was vor einer Beratung geordnet wird
Vor der Wahl einer Beratungsstelle ordnet man die Lage kurz. Was soll gemeldet werden. Für wen wäre Bekanntwerden gefährlich. Welche Informationen konnte nur man selbst wissen. Welche Metadaten und Verläufe enthalten die Unterlagen. Welche Kontaktwege sind nutzbar.
Zu ordnender Punkt
Grund
Überblick über das Problem
Beurteilen, ob die Beratungsstelle das Themenfeld abdecken kann
Zu schützende Personen
Auswirkungen auf eigene Person, Familie, Kolleginnen und Kollegen, Quellen betrachten
Art der Unterlagen
Risiko durch Metadaten und Herkunft betrachten
Kontaktweg
Spuren durch Antwort und weiteren Kontakt verringern
Dringlichkeit
Entscheiden, ob sofort gehandelt werden muss oder Vorbereitung möglich ist
Auch beim Ordnen sollte man keine Details in einer Klarnamen-Cloud oder auf einem Arbeitsgerät hinterlassen. Die Notizen zur Vorbereitung der Beratung können selbst neue Spuren werden.
Auch das Vorgehen nach der Einreichung prüfen
Bei der Wahl des Einreichungsziels prüft man auch, was nach dem Senden geschieht. Wer antwortet. Über welchen Kontaktweg kommt die Antwort. Mit wem werden Unterlagen geteilt. Kann es eine Anfrage an die Organisation geben. Wenn zusätzliche Unterlagen verlangt werden, auf welchem Weg werden sie übergeben.
In der Kommunikation nach der Einreichung kann die anfängliche Anonymität brechen. Auch wenn der Erstkontakt über ein anonymes Formular läuft, kann danach eine Antwort per Klarnamen-E-Mail verlangt werden. Bei zusätzlichen Unterlagen können Cloud-Verläufe oder Dateimetadaten sichtbar werden. Einreichungsziele werden nicht nur zum Zeitpunkt des Sendens, sondern einschließlich fortlaufender Kommunikation gewählt.
Wenn Identitätsprüfung oder zusätzliche Unterlagen verlangt werden, sendet man nicht übereilt an Ort und Stelle, sondern prüft Zweck und Verwaltungsmethode. Einmal übergebene Informationen lassen sich später nur schwer zurückholen.
Zusammenfassung
Die Wahl von Beratungs- und Einreichungsstellen hängt unmittelbar mit Anonymität beim Whistleblowing zusammen.
Medien, Anwältinnen und Anwälte, Hinweisgeberstellen im öffentlichen Interesse, externe Beratungsstellen und NGOs behandeln Informationen unterschiedlich und haben unterschiedliche Risiken.
Bei der Betrachtung eines Einreichungsziels prüft man betreibende Stelle, Zugriffsrechte, Log-Richtlinie, Antwortmethode und Interessenkonflikte.
Wenn Identitätsprüfung verlangt wird, prüft man Zweck, Aufbewahrungsmethode und Leseberechtigte.
Wenn einem Einreichungsziel nicht vertraut werden kann, rechtliche Risiken unklar sind oder der Kandidatenkreis auf die eigene Person schrumpft, ist wichtig, nicht erzwungen zu veröffentlichen, sondern zuerst eine Beratungsstelle zu suchen.
Verwandte Werkzeuge
Anonymous communication
Tor Project
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