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Hinweisgeber

Vorsicht bei der Wahl von Beratungs- und Einreichungsstellen

Beim Whistleblowing ist sehr wichtig, wen man konsultiert und wo man Unterlagen einreicht.

Dieselbe Unterlage kann je nach Einreichungsziel unterschiedlich behandelt werden. Manchmal wird man geschützt, manchmal führt die Identität im Gegenteil zur Organisation zurück.

Medien, Anwältinnen und Anwälte, Arbeitsberatungsstellen, Hinweisgeberstellen im öffentlichen Interesse, Prüfstellen, NGOs, interne Stellen. Es gibt Optionen, aber welche passend ist, hängt von der Situation ab.

Das Einreichungsziel ist Teil der Anonymität.

Das Risiko ändert sich mit dem Einreichungsziel

Ein Einreichungsziel ist nicht nur eine Adresse.

Es geht darum, wer etwas sieht, was aufgezeichnet wird, wie geantwortet wird und wie es rechtlich behandelt wird.

EinreichungszielWas zu prüfen ist
MedienQuellenschutzrichtlinien, Hinweiswege, Verwaltung von Unterlagen
Anwältinnen und AnwälteVerschwiegenheitspflicht, Beratungsumfang, rechtlicher Rat
Hinweisgeberstelle im öffentlichen InteresseSchutz durch das System, Anwendungsbereich, Identitätsprüfung
Externe BeratungsstelleBetreibende Stelle, Abstand zur Organisation, Aufzeichnungsrichtlinie
NGOs und UnterstützungsorganisationenFachlichkeit, Erfahrung, Informationsverwaltung

Bei hohem Risiko kann es sicherer sein, zuerst eine Beratungsstelle zu suchen, statt direkt zu veröffentlichen.

Wenn das Einreichungsziel falsch gewählt wird, wird schon die Tatsache der Einreichung zum Risiko, noch vor dem Inhalt der Unterlagen. Die interne Stelle steht der Organisation zu nah. Die externe Stelle wird faktisch von Unternehmensseite betrieben. Ein Beratungsformular speichert IP-Adresse oder Logs zu Anhängen. Eine Antwort landet in einer Klarnamen-E-Mail.

Beim Whistleblowing ist "wohin senden" die Anonymitätsarchitektur selbst. Man betrachtet nicht nur den Inhalt der Unterlagen, sondern Einreichungsweg, Aufzeichnungsrichtlinie, Antwortmethode, Leseberechtigte und rechtlichen Schutz.

Das Vertrauensmodell betrachten

Bei der Wahl des Einreichungsziels denkt man über das Vertrauensmodell nach.

Wie weit vertraut man dieser Stelle. Was zeigt man. Was verbirgt man. Wie weit reicht der Schaden, wenn die Stelle einen Fehler macht.

PrüfpunktGrund
Betreibende StelleWer die Stelle verwaltet
ZugriffsrechteWer die Unterlagen lesen kann
Log-RichtlinieWie IP, Zeitpunkt und Anhänge behandelt werden
AntwortmethodeOb bei fortlaufendem Kontakt zusätzliche Spuren entstehen
InteressenkonflikteOb die Stelle der Organisation zu nah steht

Man darf einer Stelle nicht nur deshalb vertrauen, weil sie ein anonymes Formular anbietet.

Man betrachtet, wer sie betreibt und welche Verantwortung dort besteht.

Das Vertrauensmodell ist die Denkweise, mit der man entscheidet, wem man was zeigt. Informationen für Medien, Anwältinnen und Anwälte, Hinweisgeberstellen im öffentlichen Interesse und öffentliche Informationen müssen nicht gleich sein. Wenn man von Anfang an alle Unterlagen und persönliche Informationen übergibt, gibt es keinen einfachen Weg zurück.

Auch wenn ein Einreichungsziel vertrauenswürdig ist, kann man den Umfang der Informationen wählen, die man dort zeigt. In der Erstberatung nur den Überblick geben. Nur die Existenz von Unterlagen mitteilen. Details, die zur eigenen Person zurückführen, später besprechen. Durch solche Stufen lässt sich unnötige Offenlegung verringern.

Wenn Identitätsprüfung verlangt wird

Je nach Beratungsstelle kann die Vorlage einer Identität oder von Kontaktdaten verlangt werden.

Das ist nicht zwingend schlecht. Für rechtliche Verfahren oder Schutzsysteme kann es notwendig sein.

Aus Sicht der Anonymität muss man jedoch verstehen, wem gegenüber die Identität bestätigt wird und zu welchem Zweck.

Verlangte InformationWas zu prüfen ist
NameWofür er notwendig ist
KontaktadresseÜber welchen Weg Kontakt aufgenommen wird
ZugehörigkeitOb sie so verwaltet wird, dass sie nicht zur Organisation zurückläuft
IdentitätsdokumentAufbewahrungsdauer und Leseberechtigte
Detaillierter AblaufWer diese Information wissen konnte

Man trennt Beratungen, die Identitätsprüfung benötigen, von Stellen, bei denen eine Erstberatung anonym möglich ist.

Identitätsprüfung hat Gründe. Bei rechtlichen Verfahren, Schutz als hinweisgebende Person, Vertretung oder Beratung mit Identitätsprüfung können Name und Kontakt verlangt werden. Aber dass es einen Grund gibt, bedeutet nicht, dass man alles herausgeben sollte.

Zu prüfen sind Zweck, Aufbewahrungsdauer, Leseberechtigte, Umfang der Weitergabe an die Organisation und Kontaktmethode. Wenn Identitätsprüfung nötig ist, fragt man vor der Nennung des Klarnamens, wie die Informationen verwaltet werden. Auch ob eine Erstberatung anonym möglich ist, wird geprüft.

Entscheidung, nicht erzwungen zu veröffentlichen

Beim Whistleblowing ist "veröffentlichen" nicht immer die beste Option.

Rechtlich zu gefährlich, Herkunft der Unterlagen zu eng, starke Vergeltungsgefahr gegen Familie oder Kolleginnen und Kollegen, nicht vertrauenswürdiges Einreichungsziel. In solchen Fällen kann die Entscheidung, vorerst anzuhalten, nötig sein.

Zeichen zum AnhaltenGrund
Dem Einreichungsziel kann nicht vertraut werdenGefahr, dass Unterlagen oder Identität zurücklaufen
Rechtliches Risiko ist unklarVerschwiegenheitspflichten oder Verantwortungsbereiche sind unklar
Man selbst ist die einzige Kandidatin oder der einzige KandidatAus dem Inhalt wird die Person sofort vermutet
Familie oder Kolleginnen und Kollegen sind betroffenVergeltung oder Hineinziehen kann geschehen
Es gibt keine BeratungsstelleHochrisiko-Handlungen im Alleingang werden wahrscheinlicher

Anhalten ist kein Scheitern.

Beim Whistleblowing kann die Entscheidung, nicht zu eilen, schützen.

Besonders wenn nur man selbst als Herkunft der Unterlage infrage kommt, geht man vorsichtig vor. In dem Moment, in dem Inhalte veröffentlicht werden, kann der Kandidatenkreis auch ohne Namensnennung auf eine Person schrumpfen. Auch Familie, Kolleginnen und Kollegen, Quellen und Mitwirkende können betroffen sein.

Bei hohem Risiko entscheidet man nicht nur anhand von Artikeln oder Checklisten. Man sucht eine zur Situation passende Beratungsstelle, etwa Anwältinnen und Anwälte, vertrauenswürdige Unterstützungsorganisationen oder Medien mit Erfahrung im Quellenschutz. Veröffentlichung ist eine starke Handlung. Bevor nicht rückholbare Informationen herausgegeben werden, behält man die Option anzuhalten.

Was vor einer Beratung geordnet wird

Vor der Wahl einer Beratungsstelle ordnet man die Lage kurz. Was soll gemeldet werden. Für wen wäre Bekanntwerden gefährlich. Welche Informationen konnte nur man selbst wissen. Welche Metadaten und Verläufe enthalten die Unterlagen. Welche Kontaktwege sind nutzbar.

Zu ordnender PunktGrund
Überblick über das ProblemBeurteilen, ob die Beratungsstelle das Themenfeld abdecken kann
Zu schützende PersonenAuswirkungen auf eigene Person, Familie, Kolleginnen und Kollegen, Quellen betrachten
Art der UnterlagenRisiko durch Metadaten und Herkunft betrachten
KontaktwegSpuren durch Antwort und weiteren Kontakt verringern
DringlichkeitEntscheiden, ob sofort gehandelt werden muss oder Vorbereitung möglich ist

Auch beim Ordnen sollte man keine Details in einer Klarnamen-Cloud oder auf einem Arbeitsgerät hinterlassen. Die Notizen zur Vorbereitung der Beratung können selbst neue Spuren werden.

Auch das Vorgehen nach der Einreichung prüfen

Bei der Wahl des Einreichungsziels prüft man auch, was nach dem Senden geschieht. Wer antwortet. Über welchen Kontaktweg kommt die Antwort. Mit wem werden Unterlagen geteilt. Kann es eine Anfrage an die Organisation geben. Wenn zusätzliche Unterlagen verlangt werden, auf welchem Weg werden sie übergeben.

In der Kommunikation nach der Einreichung kann die anfängliche Anonymität brechen. Auch wenn der Erstkontakt über ein anonymes Formular läuft, kann danach eine Antwort per Klarnamen-E-Mail verlangt werden. Bei zusätzlichen Unterlagen können Cloud-Verläufe oder Dateimetadaten sichtbar werden. Einreichungsziele werden nicht nur zum Zeitpunkt des Sendens, sondern einschließlich fortlaufender Kommunikation gewählt.

Wenn Identitätsprüfung oder zusätzliche Unterlagen verlangt werden, sendet man nicht übereilt an Ort und Stelle, sondern prüft Zweck und Verwaltungsmethode. Einmal übergebene Informationen lassen sich später nur schwer zurückholen.

Zusammenfassung

Die Wahl von Beratungs- und Einreichungsstellen hängt unmittelbar mit Anonymität beim Whistleblowing zusammen.

Medien, Anwältinnen und Anwälte, Hinweisgeberstellen im öffentlichen Interesse, externe Beratungsstellen und NGOs behandeln Informationen unterschiedlich und haben unterschiedliche Risiken.

Bei der Betrachtung eines Einreichungsziels prüft man betreibende Stelle, Zugriffsrechte, Log-Richtlinie, Antwortmethode und Interessenkonflikte.

Wenn Identitätsprüfung verlangt wird, prüft man Zweck, Aufbewahrungsmethode und Leseberechtigte.

Wenn einem Einreichungsziel nicht vertraut werden kann, rechtliche Risiken unklar sind oder der Kandidatenkreis auf die eigene Person schrumpft, ist wichtig, nicht erzwungen zu veröffentlichen, sondern zuerst eine Beratungsstelle zu suchen.

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